Königsmechanismus und Steuermonopol
Der lange Mittelteil des zweiten Bandes führt die Soziogenese des Staates bis zu ihrem vorläufigen Ziel, dem absolutistischen Königtum. Elias zeigt zunächst, dass der Weg dorthin alles andere als geradlinig verläuft: Auf jede Welle der Zentralisierung folgt ein neuer Schub der Zerstreuung, denn das gewachsene Königshaus muss seine jüngeren Söhne mit „Apanagen“ ausstatten und schäft sich so immer wieder neue Rivalen aus dem eigenen Blut. Erst als der Geldbesitz den Bodenbesitz als dominante Besitzform ablöst, kann das Monopol bei jedem Übergang in eine breitere Verfügungsgewalt zentralisiert bleiben, statt erneut zu zerfallen — das Monopol wird unwiderruflich. Im Zentrum der Theorie steht der „Königsmechanismus“: Der Zentralherr gewinnt seine optimale Stärke nicht durch eigene Kraft, sondern dadurch, dass sich Adel und Bürgertum in annähernd gleichgewichtiger Ambivalenz gegenüberstehen, ohne dass einer den anderen besiegt. Aus dieser Balance leiten sich Gewalt- und Steuermonopol als Zwillinge ab — und mit ihnen die befriedeten Räume, die in Band 1 als soziale Voraussetzung des Selbstzwangs vorausgesetzt waren.
1. Neue Stärkung der zentrifugalen Kräfte
Elias warnt gleich zu Beginn vor einer Täuschung, der die bloße Betrachtung der Bodenakkumulation erliegt. Wer nur zählt, wie das Kapetingerhaus Land an Land häuft, sieht ein stetig steigendes Diagramm der Macht. Tatsächlich aber arbeitet gegen jede Zentralisierung eine ebenso zähe Gegenbewegung: „Je größer der Landbesitz wird, der da nach und nach von den Kapetingern zusammengebracht und zentralisiert wird, desto nachdrücklicher macht sich auch die Gegenbewegung bemerkbar; desto stärker wird von neuem die Tendenz zur Dezentralisierung.“ Das Wachstum erzeugt seine eigene Zersetzungskraft. Die zentrifugalen Kräfte verschwinden nicht; sie ändern nur ihre Spielweise.
Worin diese Spielweise sich gewandelt hat, beschreibt Elias präzise. In der früheren, stärker naturalwirtschaftlichen Phase waren es vor allem die Vasallen und Verwalter, die ein Zentralherr aussandte und die sich rasch verselbständigten, weil der Bodenbesitz, mit dem man sie entlohnte, sie automatisch in den Rang eines Kriegers oder Adligen hineinwachsen ließ. Nun jedoch spielen Geld, Handwerk und Handel eine erheblich größere Rolle; ein wachsender Teil der Helfer des Zentralherrn stammt aus städtischen Schichten, und die Gefahr, dass solche „Bürgersleute“ sich aus Dienern zu Konkurrenten entwickeln, ist ungleich geringer. Die Verwaltung lässt sich also dauerhafter in der Hand des Zentrums halten. Eine soziale Kategorie aber bleibt unter allen veränderten Bedingungen der Hauptexponent der Zerstreuung: die nächsten Angehörigen des Zentralherrn selbst — seine Onkel, Brüder, Söhne.
Herrschaftsgebiet und Monopol haben hier noch den Charakter eines Privatbesitzes. Der Chef eines Hauses verfügt über Dörfer, Städte und Territorien so unumschränkt wie ein Großgrundbesitzer über seine Güter oder der Chef eines Familienunternehmens über dessen Kapital — er kann ein Gut zugunsten eines jüngeren Sohnes abtrennen oder als Mitgift einer Tochter herausziehen, ohne die Bewohner zu fragen. Dass eben diese Abtrennung von Besitzungen die Macht und Dauer des Hauses gefährdet, dringt erst nach langen, schmerzlichen Erfahrungen ins Bewusstsein der Fürsten. Die letzte Konsequenz hat in Frankreich erst Ludwig XIV. gezogen, der mit „unerbittlicher Strenge“ alle Angehörigen seines Hauses — soweit möglich selbst den Thronerben — von jeder selbständigen Machtposition fernhielt.
Elias illustriert diese Wellenbewegung mit der Geschichte der Apanagen. Philipp Augustus hält den schwer erkämpften Besitz noch mit fester Hand zusammen; sein Sohn Ludwig VIII. aber bestimmt schon in seinem Testament, dass beträchtliche Teile des Hausguts an seine Söhne gehen sollen. Manche dieser Gebiete kehren zurück, wenn ihre prinzlichen Besitzer ohne männliche Erben sterben; andere werden weitergegeben. „1285 sind fünf Grafschaften … als Apanagen vom Hausgut abgetrennt, 1328 beim Tode Karls des Schönen sind es bereits neun.“ Auf einer immer höheren Basis setzt die Desintegrierung jedes Mal von neuem ein.
2. Der Konkurrenzkreis der Prinzen
Der entscheidende strukturelle Befund dieses Abschnitts ist eine Verengung des Spielfelds. Während in früheren Feudalisierungsschüben jeder beliebige Bodenbesitzer zum Konkurrenten aufsteigen konnte, sind die Rivalen des späten 14. Jahrhunderts fast sämtlich Abkömmlinge des Kapetingerhauses selbst. Nach dem Tod Karls V. gibt es sieben große Feudalherren, die vom heiligen Ludwig abstammen — man nennt sie die „princes des fleurs de lis“. Außer den Plantagenets gibt es nur noch zwei größere Häuser, die nicht in direkter männlicher Linie von den Kapetingern abstammen: die Herzöge der Bretagne und die Grafen von Flandern. Der Konkurrenzkreis hat sich auf einen engen Familienkreis zusammengezogen.
Der Ausdruck „System mit geschlossenen Chancen“ ist programmatisch. Was im neunten Kapitel als freier Konkurrenzkampf begann — viele annähernd gleich starke Einheiten ringen um den Aufstieg —, ist nun zu einem geschlossenen Feld geworden, in dem nur noch eine Handvoll Akteure spielberechtigt sind. Die Apanagierung hat eine paradoxe Doppelwirkung: Sie zerstreut den Besitz, aber sie verteilt ihn nur innerhalb der eigenen Sippe. Der Konkurrenzkampf wird dadurch zu einer Familienangelegenheit — und gerade das treibt seine Schärfe in die Höhe, weil die Zählebigkeit der Ansprüche mit der Blutsverwandtschaft wächst.
Elias zeichnet das Geflecht der Verwandtschaften mit fast genealogischer Akribie: Karl der Schlechte von Navarra, Enkel Philipps III. und Schwiegersohn Johanns des Guten, dessen Besitz bis in die Nähe von Paris reicht; Eduard III. von England, ebenfalls Enkel Philipps III. und den Kapetingern „mindestens ebenso nahe verwandt“ wie der französische König selbst; die Herzöge von Anjou, Berry, Burgund und Bourbon, allesamt Onkel oder nahe Verwandte Karls VI. Diese Fülle der Namen ist kein Selbstzweck. Sie macht anschaulich, dass „Frankreich“ als Einheit noch gar nicht existiert: Was sich hier bekämpft, ist ein Verband von Familienzweigen, die alle aus demselben Stamm hervorgegangen sind und alle nach derselben Krone greifen.
3. Die letzten freien Konkurrenzkämpfe und der endgültige Sieg
Der Hundertjährige Krieg, der 1337 beginnt, ist für Elias kein bloßer dynastischer Streit, sondern der typische Ausdruck einer Konkurrenzsituation. Zwei mächtige Häuser — die Plantagenets als „Inselherren“ und die Kapetinger als „Pariser Herren“ — sind durch die schiere Logik ihrer Lage gegeneinander getrieben: Keinem von beiden ist weitere Expansion möglich, solange der andere ungebrochen ist; und beider Machtstellung bleibt bedroht, solange keiner den anderen entscheidend besiegt. Es ist „die strenge Zwangsläufigkeit einer echten Konkurrenzsituation“, die dem Kampf seine jahrzehntelange Dauer gibt.
Inmitten der Niederlagen aber zeigt sich bereits ein neuer Mechanismus. Als Johann der Gute 1356 bei Poitiers gefangengenommen wird und einen demütigenden Vertrag schließt, sind es die Generalstände, die erklären, der Vertrag sei nicht durchzuführen; die einzig würdige Antwort sei ein guter Krieg. Elias liest darin ein Anzeichen dafür, wie stark im großen Hausbesitz schon „jene Interdependenz, jenes Eigengewicht und jenes Eigeninteresse der Beherrschten“ geworden ist — jene Kräfte, die der Königsfunktion langsam den Charakter eines privaten Monopols nehmen werden. Die Beherrschten sind nicht mehr bloßes Objekt; sie haben ein eigenes Interesse am Bestand des Ganzen.
Der Endpunkt dieses Abschnitts liegt jenseits des dargestellten Personals: Mit dem Übergang vom Boden- zum Geldbesitz ändert sich der Rhythmus grundlegend. Solange der Bodenbesitz vorherrscht, löst sich das große Monopol bei jedem Übergang in eine breitere Verfügungsgewalt in viele kleine Bezirke auf. Erst wenn die Verfügung über Geldmittel zur dominanten Besitzform wird, geschieht etwas Neues:
Hier liegt der Wendepunkt der gesamten Staatsgenese. Geld lässt sich, anders als Land, nicht in autarke Teilstücke zerlegen, ohne seine Funktion zu verlieren; ein zentralisiertes Finanz- und Verwaltungsmonopol bleibt deshalb auch dann zentralisiert, wenn die Verfügung über es auf einen breiteren Kreis übergeht. Damit ist der Mechanismus der periodischen Selbstzerteilung durchbrochen. Der endgültige Sieg des Monopols ist kein Triumph einer Person, sondern die Folge eines Wechsels der dominanten Besitzform.
| Dominanz des Bodenbesitzes | Dominanz des Geldbesitzes | |
|---|---|---|
| Übergang an breiteren Kreis | Auflösung in viele kleine Monopole | Monopol bleibt zentralisiert |
| Rhythmus | Zentralisierung ↔ Desintegration im Wechsel | einmaliger, unwiderruflicher Schub |
| Form des Besitzes | autark, teilbar in Apanagen | funktional unteilbar |
| Ergebnis | Feudalisierung | Zentralorgan des Staates |
4. Der »Königsmechanismus«
Mit dem siebten Kapitel des zweiten Teils erreicht Elias den theoretischen Höhepunkt der ganzen Staatssoziologie. Er stellt eine Frage, die sein ganzes Modell auf die Probe stellt: Wenn in einer reich differenzierten Gesellschaft alle Funktionsträger wechselseitig voneinander abhängig sind — der Zentralherr also nicht weniger von der Maschinerie abhängt als jeder andere —, wie ist dann überhaupt eine derart starke Zentralgewalt wie die absolutistische möglich? Die Antwort ist nicht die militärische Stärke und nicht die Größe des Besitzes, so unentbehrlich diese auch sind. Die Antwort ist eine besondere Kräfteverteilung im Innern der Gesellschaft.
Der König herrscht also nicht trotz, sondern gerade wegen der Spannung zwischen den Gruppen. Solange ein schwächer werdender Adel und ein aufsteigendes Bürgertum miteinander rivalisieren, ohne dass einer den anderen aus dem Feld zu schlagen vermag, ist der Zentralherr der unentbehrliche Drehpunkt: Er „steht im Kreuzfeuer der sozialen Spannungen“ und kann „auf den verschieden gerichteten Interessen und Ambitionen, die sich in seinem Herrschaftsgebiet die Waage halten, spielen“ (S. 242). Seine Macht ist eine Funktion der Balance, nicht seiner Person.
Daraus ergibt sich die „sonderbare Lage“ des Zentralherrn (S. 237 f.). Einerseits ist seine Funktion, über den Zusammenhalt des Ganzen zu wachen; das distanziert ihn von allen Gruppen, auch von jener, die ihn hochgetragen hat. Andererseits ist auch er „Partei innerhalb des gesellschaftlichen Kräftespiels“ und muss um seine eigene Position kämpfen. Die entscheidende Einsicht aber ist diese: Er untergräbt seine eigene Macht in dem Augenblick, in dem er sich zu stark mit einer Gruppe identifiziert. Denn seine Stärke hängt davon ab, dass „starke und ständige Spannungen und Interessengegensätze“ zwischen den Gruppen bestehen bleiben. Ließe er eine Gruppe siegen, so schrumpfte die Angewiesenheit auf einen obersten Koordinator — und damit der Herrschaftscharakter seiner Funktion.
Hier kehrt der Grundgedanke der ganzen Figurationssoziologie wieder: Der Königsmechanismus ist kein von klugen Herrschern erdachtes Kalkül, sondern eine „Verflechtungsapparatur“, die die Menschen, die sie bilden, „zwingend und unausweichlich“ gebunden hält. Es ist nicht der Absolutismus, der die Spannung von Adel und Bürgertum erzeugt, sondern die Spannung, die den Absolutismus ermöglicht. Und Elias betont die Allgemeinheit: Eine Balanceapparatur dieser Art findet sich „in differenzierteren Gesellschaften am Grunde jeder starken Einherrschaft, welches auch immer ihr Name sei“ (S. 236).
5. Die Soziogenese des Steuermonopols
Das achte Kapitel zeigt, wie sich aus dem Königsmechanismus das zweite große Herrschaftsmonopol herausbildet: das Steuermonopol. Elias warnt davor, den Endzustand in die Anfänge zurückzuprojizieren. Was uns als selbstverständliche Institution erscheint, war für die Zeitgenossen etwas „höchst Erstaunliches und Neues“. In der vorwiegend naturalwirtschaftenden Gesellschaft, in der Geld rar ist, empfindet man das Verlangen der Fürsten nach einer regelmäßigen Geldabgabe „als etwas vollkommen Unerhörtes“; man stellt es kaum anders als Raubzüge oder das Nehmen von Zins. Selbst Thomas von Aquin schreibt, die Erträge der Ländereien seien dazu bestimmt, ihre Inhaber „von der Beraubung der Untertanen abzuhalten“.
Die große Linie der Umbildung fasst Elias in einem einzigen, dichten Satz zusammen, der die ganze Staatsgenese bündelt:
Niemand hat dieses Steuermonopol geplant. „Kein einzelner Mensch hat die Steuern oder das Steuermonopol geschaffen“ (S. 287); die Könige wollen zunächst nur von Fall zu Fall möglichst viel Geld herausholen, gedrängt durch konkrete Ausgaben. Aus dem Hundertjährigen Krieg, der den Krieg selbst zur Dauererscheinung macht, werden auch die Geldabgaben dauerhaft. Die feudale „aide aux quatre cas“ — die außerordentliche Beihilfe für Kriegszug, Lösegeld oder Ausstattung der Kinder — verwandelt sich Schritt für Schritt in regelmäßige Steuern. Elias' Bild dafür ist das „Parallelogramm der Kräfte“: Die Steuer entsteht aus dem Ringen der sozialen Gruppen, bis das Instrument, das sich da unbeabsichtigt herausgebildet hat, schließlich immer bewusster zu einer festen Institution ausgebaut wird.
Die Stärke des Steuermonopols speist sich abermals aus dem Königsmechanismus. Jeder Stand, „und voran der Adel“, stemmt sich dem Machtgewinn der Zentralgewalt entgegen — aber die „Vielspältigkeit ihrer Interessen“ schwächt den Widerstand. Die Antagonismen zwischen den Ständen verhindern ein gemeinsames Vorgehen ebenso wie eine eigene ständische Organisierung der Kriegsführung; die Bedrohung von außen macht alle „auf den König, den obersten Koordinator“, angewiesen. Ein venezianischer Gesandter beobachtet 1546 staunend, kein Königreich sei so geeint und gehorsam wie Frankreich, und zitiert einen geistreichen Franzosen: Früher hießen ihre Könige „reges Francorum“, heute könnten sie sich „reges servorum“ nennen (S. 305).
6. Gewaltmonopol, befriedete Räume und Selbstzwang
Elias stellt Gewalt- und Steuermonopol ausdrücklich als Zwillinge dar. In der großen Formel von Seite 279 stehen sie nebeneinander: die zentralisierte Verfügung über die „militärischen Machtmittel“ und über die „regelmäßigen Geldabgaben“. Das eine bedingt das andere. Wer ein stehendes Heer und einen Verwaltungsapparat bezahlen will, braucht regelmäßige Steuern; wer Steuern eintreiben will, braucht das Gewaltmonopol, das ihre Entrichtung erzwingt. So formuliert es die Verordnung der frühen Phase: „Niemand darf jetzt innerhalb dieses Gebietes Waffen und Befestigungswerke benutzen oder körperliche Gewalt irgendeiner Art anwenden, ohne die Erlaubnis des Zentralherrn“ — ein revolutionärer Bruch mit einer Gesellschaft, in der zuvor eine ganze Schicht nach Belieben Waffen führen durfte.
| Gewaltmonopol | Steuermonopol | |
|---|---|---|
| Gegenstand | militärische Machtmittel, körperliche Gewalt | regelmäßige Geldabgaben |
| Bruch mit dem Herkommen | Entwaffnung der Kriegerschicht | Verstetigung der Gelegenheitsabgabe |
| Stützt | die Eintreibung der Steuern | die Unterhaltung von Heer und Apparat |
| gemeinsames Ergebnis | befriedete Räume unter zentraler Verfügung | |
Aus beiden Monopolen zusammen entstehen „befriedete Räume“ — große Gebiete, in denen physische Gewalt aus dem alltäglichen Verkehr der Menschen verschwindet und nur noch dem Zentralapparat vorbehalten ist. Damit schließt Elias den Bogen zurück zu Band 1. Dort hatte er die lange Transformation der Affekte beschrieben, die Verschiebung der Scham- und Peinlichkeitsschwellen, die Verwandlung von Fremdzwang in Selbstzwang. Hier, im zweiten Band, liefert er die gesellschaftliche Voraussetzung dafür nach. Erst wo das Gewaltmonopol den Einzelnen entwaffnet und ihn aus dem ständigen Auf und Ab von Überfall und Verteidigung herausnimmt, lohnt und erzwingt sich jene beständige Selbstkontrolle, jene voraussehende Affektmodellierung, die die zivilisierte Verhaltensweise ausmacht.
Der höfische Adel ist in diesem Geflecht keineswegs „funktionslos“, wie man ihn oft genannt hat. Er hat keine Funktion im Sinne der Arbeitsteilung — aber er hat eine Funktion für den König: „Er ermöglicht es dem König, sich von dem Bürgertum zu distanzieren, wie es ihm das Bürgertum ermöglicht, sich von dem Adel zu distanzieren. Er hält dem Bürgertum in der Gesellschaft das Gegengewicht“ (S. 309). Aus Rittern werden Höflinge; der einst freie Kriegeradel wird lebenslang in die Abhängigkeit des Zentralherrn gezogen. Eben diese Verhöflichung ist die soziale Schule jenes gedämpften, berechnenden, selbstbeherrschten Verhaltens, das die Zivilisationskurve markiert — das Thema, das der dritte Teil (teil12, teil13) als „Theorie der Zivilisation“ ausführen wird.
Am Ende blickt Elias über den Absolutismus hinaus. Mit der Französischen Revolution und der Beseitigung der Adelsprivilegien wird die Position des Zentralherrn als „Wagehalter zwischen den beiden Ständen“ vernichtet; die Steuererträge werden fortan nicht mehr im Sinne des Königs, sondern im Sinne des „funktionsteiligen Ganzen der Gesellschaft“ verteilt. Damit vollendet sich der große Bogen vom privaten zum öffentlichen Monopol. Doch eines bleibt sich gleich: Auch die Zentralinstanzen der folgenden Periode balancieren auf einem Spannungsgeflecht, und ihre Machtfülle bleibt begrenzt, solange noch keine der ringenden Gruppen ein entschiedenes Übergewicht besitzt. Der Königsmechanismus überlebt den König — als allgemeines Gesetz jeder starken Zentralgewalt.
Apanage
Gebiet, das ein Königshaus aus dem Hausgut abtrennt, um jüngere Söhne standesgemäß auszustatten — Motor der wiederkehrenden Desintegration.
Königsmechanismus
Verflechtungsapparatur, in der die gleichgewichtige Ambivalenz von Adel und Bürgertum den Zentralherrn zum unentbehrlichen Drehpunkt macht.
Interessenambivalenz
Zustand, in dem die wichtigsten Funktionsgruppen weder zum Kompromiss noch zum entschiedenen Sieg gelangen — die Bedingung optimaler Zentralgewalt.
Steuermonopol
Zentralisierte Verfügung über regelmäßige Geldabgaben; entsteht ungeplant aus der Verstetigung der feudalen Gelegenheitsabgabe.
Gewaltmonopol
Ausschließliches Recht des Zentralherrn auf den Gebrauch körperlicher Gewalt; entwaffnet die Kriegerschicht und schafft befriedete Räume.
Befriedete Räume
Aus den Zwillingsmonopolen entstehende Gebiete ohne alltägliche Gewalt — soziale Voraussetzung des in Band 1 beschriebenen Selbstzwangs.